Das sage ich ständig
Wir brauchen keine Milliardäre


und höhere jetzt sofort

Hart

@hart@norden.social

Art. 123 (3) Verfassung des Freistaats Bayern:

„Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."

September 1, 2025 at 10:42:52 AM

Da steht KEIN Emoji dahinter??? 😳

Replying to someone

@cyb3rrunn3r @hart

Komplett:

Art. 123

(1) Alle sind im Verhältnis ihres Einkommens und Vermögens und unter Berücksichtigung ihrer Unterhaltspflicht zu den öffentlichen Lasten heranzuziehen.

(2) Verbrauchssteuern und Besitzsteuern müssen zueinander in einem angemessenen Verhältnis stehen.

(3) Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern. Sie ist nach dem Verwandtschaftsverhältnis zu staffeln.

Ob Maggus das kennt? 🤔

Bedeutet das nicht, dass dort gegen die Verfassung verstoßen wird?

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