Heute gehen die Haushaltsdebatten im Bundestag weiter. Eine Finanzierung der aus dem ? Rechtswidrig, wenn hierfür Einnahmen aus dem EU-ETS verwendet werden! Unser Rechtsgutachten erläutert, warum: https://www.greenlegal.eu/publikationen/gutachten-stellungnahmen/
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Der Internationale Gerichtshof erklärt den zur „ernstzunehmenden Bedrohung“ für alle Menschen. Damit wird zur völkerrechtlichen Pflicht. Staaten sind jetzt völkerrechtlich verpflichtet, das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten.
Damit könnte die Klimaschutzpolitik der deutschen Bundesregierung völkerrechtswidrig sein, da sie keine ausreichenden Maßnahmen zum Einhalten der 1,5-Grad-Grenze unternimmt.
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-8750.html

tagesschau.de
Internationaler Gerichtshof: Völkerrecht verpflichtet Staaten zu KlimaschutzmaßnahmenDer Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine "saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt" als Menschenrecht bezeichnet. In einem Gutachten kommt das UN-Gericht zu dem Schluss, der Klimawandel stelle eine "universelle und ernstzunehmende Bedrohung" für die Weltgemeinschaft dar. Daraus ergebe sich eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um dessen Voranschreiten einzudämmen. Zudem bekräftigte der IGH die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels im Kampf gegen die Erderwärmung.